Stand: 15.03.2022
Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptberufliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und ge- schult.
o Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2- Maske unter Beachtung der Vorgaben nach § 2 BayIfSMV zu verstehen.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platz- verweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Per-
sonen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teil- nahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Ein- malhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.
o Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sport- geräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Ver- fügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequen- tierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2- Maske).
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbst- ständig entsorgt.
Maßnahmen zur 3G-Regelung
o Vor Betreten der Sportstätte (Indoor und Outdoor) wird durch eine beauftragte Person sicher- gestellt, dass Sporttreibende ausschließlich mit einem 3G-Nachweis (Geimpft oder Genesen oder Getestet) die Sportanlage betreten.
o Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter und Trainer) können weiterhin die Sportstätte unter Vorlage eines 3G-Nachweise betreten (Geimpft oder Genesen oder Getestet).
o Die Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
o „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins vor Ort. Diese Testnachweise sind zwei Wochen aufzubewahren.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teil- nahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestab- stands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) im Indoor-Bereich.
o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlan- gen kommt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Du- schen
o Bei der Nutzung von Umkleiden, Toiletten sowie weiteren sanitären Einrichtungen gilt eine Mas- kenpflicht (FFP2-Maske). Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
o Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sicher- gestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräu- men wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Ver- fügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Die Nutzung von Haartrocknern ist ausschließlich erlaubt, wenn zwischen den Geräten ein Ab- stand von 2 m eingehalten wird. Die Griffe von festen Geräten werden regelmäßig desinfiziert.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
o Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2- Maske) im Indoor-Bereich. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen wer- den.
o Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Der Mindestabstand kann ledig- lich bei der Sportausübung unterschritten werden.
o Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen und keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Ausgeschlossen vom Wettkampfbetrieb sind auch Personen mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.
o Auch für die Athleten (Heim- und Gastverein) gilt die Nachweispflicht nach „3G“. Dies wird durch eine Überprüfung vor Ort sichergestellt.
o Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass auch der Gast-Verein nur mit 3G-Nachweis die Sportstätte betritt und über weitere Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
o Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes in geschlossenen Räumlichkeiten eine Maske zu tragen.
o Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
o Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden. o Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
o Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
o Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheits- symptome vorweisen oder keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Ebenfalls ausgeschlos- sen sind Personen mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.
o Der Zugang zur Sports-/Veranstaltungsstätte ist der Zugang auch für Zuschauer ausschließlich mit 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) zulässig.
o Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) und der Mindestabstand von 1,5 m in der gesamten Sportstätte.
o Der Ticketverkauf sollte nach Möglichkeit online erfolgen, um Menschenansammlungen im Kas- senbereich zu vermeiden. Zuschauer erhalten Tickets mit entsprechender fester Sitzplatznum- mer bzw. Kennzeichnung ihres Stehplatzes. Außerdem wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt.
o Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Stand: 15.03.2022
Andreas Dankesreiter
1. Vorsitzender